
Metallfeinbearbeiter/in (§ 66 BBiG / § 42m HWO)
Stellenbeschreibung
Entsprechend des Ausbildungsplans der IHK:
Kernqualifikationen in industriellen Metallberufen
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
- Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
- Warten von Betriebsmitteln
- Steuerungstechnik
- Anschlagen, Sichern und Transportieren
- Kundenorientierung
Berufsspezifische Qualifikation
- Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
- Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen
- Instandhalten von technischen Systemen
- Aufbauen, erweitern und prüfen von elektrotechnischen Komponenten der Steuerungstechnik
- Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet
Zielgruppe:
junge Menschen mit Behinderung nach § 19 SGB III, welche für den genannten Ausbildungsberuf geeignet sind und aufgrund ihrer Behinderung besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen
Details zur Ausbildung
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