Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für sämtliche Verträge zwischen der The Go Ausbildung, Mohamed Abdelbacit Adous, Hauptsmoorstr. 12, 96052 Bamberg, und dem Kunden. Sie regeln alle Einzelheiten, die mit der Erbringung von Leistungen zwischen diesen Parteien in Verbindung stehen.
Die kommerziellen Angebote von Go Ausbildung gemäß dieser AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie an Personen, die als Kaufleute nach § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten oder als juristische Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts anzusehen sind.
Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand umfasst den Inhalt der jeweiligen Bestellbestätigung von Go Ausbildung sowie die darin referenzierten Dokumente, einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder den AGB widersprechende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Änderung der Bestellbestätigung darstellen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Go Ausbildung der Geltung solcher Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Vertragsschluss
Durch das Anklicken des Bestell-Buttons (z. B. „Jetzt bestellen“ oder ähnlich) auf der Website von Go Ausbildung und die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Datenschutzrichtlinien von Go Ausbildung, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt unter der Bedingung zustande, dass der Kunde über die notwendige Bonität verfügt und Go Ausbildung das Angebot annimmt. Die Annahme des Angebots gilt als erfolgt, sobald Go Ausbildung mit der Vertragserfüllung beginnt oder der Kunde eine Bestellbestätigung erhält.
Wird der Vertrag telefonisch geschlossen, erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, die die telefonisch vereinbarten Bedingungen und Konditionen enthält. Weitere Erklärungen der Parteien sind nicht erforderlich.
Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn Go Ausbildung das vom Kunden unterschriebene Bestellformular auf postalischem Weg, per Fax, E-Mail oder in anderer elektronischer Form erhält oder Go Ausbildung den Vertragsschluss auf Grundlage des Bestellformulars schriftlich bestätigt.
Werden von dem Kunden inhaltlich veränderte Bestellformulare von Go Ausbildung übermittelt, gelten diese als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst durch ausdrückliche Annahme seitens Go Ausbildung zustande. Die Erbringung einer Leistung stellt keine stillschweigende Annahme des geänderten Vertragsangebots dar.
Die Anwendung von § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Leistungsbeschreibung
Die Beschreibung der angebotenen Leistungen ist in Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden.
Ein Angebot von Go Ausbildung, das einen niedrigeren Preis als in der Preisliste vorsieht, gilt ausschließlich unter den spezifischen Konditionen und für den jeweiligen Kunden. Es ist nicht zulässig, einen Dritten, wie beispielsweise eine Agentur, anstelle des Kunden als Vertragspartner einzusetzen.
Falls der Kunde ein monatliches oder jährliches Nutzungskontingent für die Services erwirbt, ist dieses nach Vertragsschluss verbindlich und kann weder reduziert noch gekündigt werden. Eine Erhöhung des Kontingents ist jedoch jederzeit durch eine zusätzliche Bestellung des Kunden möglich.
Sofern sich einzelne Leistungselemente auf einen Performance-Vergleich beziehen, sind Durchschnittswerte ausschlaggebend. Die Kennzahl wird ermittelt, indem der Durchschnitt einer signifikanten Anzahl von Produkten ohne das betreffende Leistungselement mit denen, die das Leistungselement enthalten, verglichen wird.
Go Ausbildung behält sich das Recht vor, die Gestaltung und Darstellungsformen seiner Internetplattformen nach eigenem Ermessen jederzeit anzupassen. Darüber hinaus ist Go Ausbildung berechtigt, Funktionalitäten und Inhalte der Services zu ändern, zu ergänzen oder zu deaktivieren, sofern dadurch keine wesentlichen Leistungspflichten gegenüber dem Kunden beeinträchtigt werden.
Insbesondere ist Go Ausbildung berechtigt, regelmäßige Tests auf seinen Webseiten durchzuführen, um zu prüfen, welche Darstellungsformen, Produktanpassungen oder Leistungen von Nutzern und Kunden besser angenommen werden. In der Regel werden Kunden nicht im Voraus über solche Tests informiert. Der Kunde hat grundsätzlich auch kein Recht, der Durchführung eines Tests zu widersprechen.
Die Leistungen von Go Ausbildung beinhalten nicht die dauerhafte Speicherung von Daten für den Kunden.
Go Ausbildung gewährleistet eine durchschnittliche Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von 99 % pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Leistungen aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten oder der Implementierung kritischer Updates, die der Sicherstellung und Verbesserung der Servicequalität und -sicherheit dienen, nicht verfügbar sind. Soweit möglich, werden diese Wartungsarbeiten außerhalb der Kerngeschäftszeiten durchgeführt.
Zahlungsvereinbarungen, Kostenregelung und Zurückbehaltungsrecht
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, sofern nicht individuelle Vereinbarungen getroffen wurden. Alle Preise sind zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu verstehen. Go Ausbildung behält sich das Recht vor, vom Kunden Vorleistungen zu verlangen.
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, wird der Zahlungsanspruch mit Vertragsschluss fällig. Der Kunde ist verpflichtet, den fälligen Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist Go Ausbildung berechtigt, die Erbringung von Leistungen oder Teilen davon bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Bei vereinbarten Ratenzahlungen wird der gesamte Restbetrag sofort fällig, sofern eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit gezahlt wird. Das Zurückbehaltungsrecht gemäß Satz 1 bleibt hiervon unberührt.
Zahlungen per Überweisung aus dem Ausland sind möglich, sofern der Kunde alle anfallenden Bankgebühren und sonstigen Kosten übernimmt.
Zahlungen des Kunden werden stets zuerst mit der ältesten offenen Forderung verrechnet.
Go Ausbildung behält sich vor, Rechnungen sowie alle damit verbundenen Korrespondenzen, wie beispielsweise Zahlungserinnerungen, ausschließlich als E-Mail-Anhang zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich, eine gültige E-Mail-Adresse für den Empfang bereitzustellen und Go Ausbildung unverzüglich über Änderungen dieser E-Mail-Adresse zu informieren.
Grundlagen der Zusammenarbeit
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar und können nicht an Dritte abgetreten werden. Eine Übernahme des Vertrags durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Go Ausbildung.
Der Kunde ist verpflichtet, Go Ausbildung alle erforderlichen und zweckdienlichen Informationen sowie Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig sind.
Der Kunde gewährleistet einen zuverlässigen Empfang von E-Mails von Go Ausbildung und richtet Go Ausbildung als „trusted Server“ ein. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass E-Mail-Benachrichtigungen nicht durch firmeneigene Spam-Filter des Kunden blockiert werden.
Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus Teil B dieser AGB, entsprechend der produktspezifischen Leistungsbeschreibung.
Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm auf den Webseiten von Go Ausbildung veröffentlichten oder zur Veröffentlichung übergebenen Inhalte oder Links weder sittenwidrig, rechtswidrig noch unlauter sind und keine Rechte Dritter verletzen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, um die Veröffentlichung der übermittelten Inhalte zu ermöglichen. Go Ausbildung ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder Materialien zu überprüfen oder aufzubewahren.
Im Falle einer Verletzung dieser Bestimmungen ist der Kunde verpflichtet, Go Ausbildung entstandene Schäden auf erstes Anfordern zu ersetzen. Sollte ein Dritter Go Ausbildung aufgrund einer Pflichtverletzung im Sinne dieses Abschnitts in Anspruch nehmen, wird Go Ausbildung den Kunden unverzüglich informieren. In einem solchen Fall unterstützt der Kunde Go Ausbildung bei der Abwehr solcher Ansprüche.
Beide Parteien verpflichten sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um einen störungsfreien Betrieb ihrer jeweiligen Internetplattformen und Systeme sicherzustellen. Es kann jedoch keine Garantie dafür gegeben werden, dass Betriebsunterbrechungen vollständig ausgeschlossen sind. Insbesondere können Störungen oder Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten auftreten.
Registrierung und Anmeldung
Falls sich der Kunde für die Nutzung eines Dienstes, auf den von Go Ausbildung betriebenen Webseiten registriert (z. B. Dashboards oder Datenbanken) oder sonstige Zugangsdaten erhält, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist er verpflichtet, alle bei der Registrierung abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Der Kunde muss Zugangsdaten wie Nutzernamen, Passwörter oder Zugangsschlüssel vertraulich behandeln und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte oder andere nicht autorisierte Personen angemessen schützen. Sobald der Kunde den Verdacht hat, dass ein unbefugter Zugriff auf sein Konto erfolgt ist oder Anzeichen dafür vorliegen, muss er Go Ausbildung unverzüglich informieren.
Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte
Dieser Vertrag sieht keine Übertragung von Eigentum, Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software an den Kunden vor. Sämtliche Rechte an der vom Kunden genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken sowie Urheber- und gewerblichen Schutzrechten bzw. Leistungsschutzrechten von Go Ausbildung bleiben uneingeschränkt bei Go Ausbildung.
Der Kunde gewährt Go Ausbildung das erforderliche, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an seinen geistigen Leistungsrechten, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
Im Internet veröffentlichte Inhalte werden von Suchmaschinen (z. B. Google) durchsucht und gegebenenfalls archiviert. Go Ausbildung wird in den Metadaten der Kundeninhalte (z. B. Stellenanzeigen) festlegen, dass diese nicht archiviert werden sollen. Sollte ein Inhalt dennoch von einer Suchmaschine archiviert werden, übernimmt Go Ausbildung hierfür keine Verantwortung. Ansprüche auf Löschung archivierter Daten sind direkt an den Betreiber der jeweiligen Suchmaschine zu richten.
Go Ausbildung haftet nicht für unerlaubte Veröffentlichungen von Kundeninhalten durch Dritte. Go Ausbildung wird jedoch im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten versuchen, derartige Veröffentlichungen zu unterbinden, auch im Namen des Kunden.
Go Ausbildung ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken gemäß § 87a Abs. 1, 2 UrhG und § 4 UrhG und verfügt über alle damit verbundenen ausschließlichen Rechte.
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte des Kunden, die für die Vertragserfüllung genutzt werden, beim Kunden.
Bestimmungen zu API-Anbindungen
Go Ausbildung hat verschiedene Schnittstellen-Programmierungen (im Folgenden „Go Ausbildung-API“ genannt) entwickelt, die der Kunde nutzen kann, um eine Verbindung und Kommunikation mit den Go Ausbildung-Portalen herzustellen. Eine API (Application Programming Interface) stellt eine maschinenlesbare Schnittstelle zwischen dem Anbieter der API (Go Ausbildung) und dem Nutzer der API (Kunde) dar.
Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich solche Anwendungen mit den Go Ausbildung-Portalen zu verbinden, die den Anforderungen von Go Ausbildung (gemäß der API-Dokumentation) entsprechen. Als Anwendungen gelten alle Programme oder IT-Systeme des Kunden, die für die Verbindung und/oder Kommunikation mit der Go Ausbildung-API entwickelt, angepasst oder genutzt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Anwendungen sorgfältig und kontinuierlich daraufhin zu überprüfen, dass sie keine Schadsoftware wie Viren, Würmer, Zeitbomben oder Trojanische Pferde enthalten oder über die Go Ausbildung-API übertragen. Zudem verpflichtet sich der Kunde, keine DNS-Angriffe durchzuführen.
Sollten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Anwendung im Betrieb nicht den Anforderungen entspricht, wird Go Ausbildung den Kunden unverzüglich informieren und ihn auffordern, den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Die Dauer der Frist richtet sich nach der Schwere des Fehlers. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, behält sich Go Ausbildung das Recht vor, den Zugang zur API bis zur Fehlerbehebung zu sperren und damit verbundene Leistungen einzustellen.
Im Falle eines externen Angriffs oder technischen Ausfalls, der die Daten oder Systeme von Go Ausbildung gefährden könnte, ist der Kunde verpflichtet, Go Ausbildung unverzüglich schriftlich (z. B. per E-Mail) zu informieren und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an den Daten und Systemen von Go Ausbildung zu verhindern.
Der Kunde verpflichtet sich, die in der API-Dokumentation festgelegten Rate-Limits einzuhalten. Rate-Limits legen fest, wie oft eine API innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgerufen werden darf, um die Stabilität und Verfügbarkeit der API zu gewährleisten und eine übermäßige Belastung der Systemressourcen zu vermeiden. Anfragen, die die festgelegten Rate-Limits überschreiten, werden als DDoS-ähnliche Angriffe betrachtet und können zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung der Go Ausbildung-API führen. Bei wiederholten oder erheblichen Beeinträchtigungen der Internetplattform behält sich Go Ausbildung das Recht vor, den Vertrag oder Teilleistungen zu kündigen.
Die Internetplattform umfasst alle Software- und Hardware-Systeme, die für den Betrieb der Go Ausbildung-Portale erforderlich sind. Eine Beeinträchtigung gilt als erheblich, wenn sie zu Datenverlusten oder Betriebsunterbrechungen der Internetplattform führt.
Gewährleistung und Verjährung
Die Leistungserbringung basiert ausschließlich auf dem schriftlich vereinbarten Leistungsumfang. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber Go Ausbildung zu melden. Unterlässt der Kunde diese Prüfung und Mängelanzeige, gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht.
Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht für Mängel, die nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit darstellen oder die Brauchbarkeit der Leistung nur geringfügig beeinträchtigen.
Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder bei grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Haftung
Go Ausbildung haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, unabhängig vom Rechtsgrund.
In allen anderen Fällen haftet Go Ausbildung nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens beschränkt. In allen übrigen Fällen ist die Haftung – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur dann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn Go Ausbildung die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Verantwortung für Inhalte
Sofern Go Ausbildung dem Kunden Textvorschläge oder sonstige Inhalte für die Erstellung und Verwaltung von Stellenanzeigen bereitstellt, ist der Kunde verpflichtet, diese vor der Verwendung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Go Ausbildung übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass die bereitgestellten Inhalte den spezifischen Anforderungen des Kunden entsprechen oder fehlerfrei sind.
Der Kunde ist verantwortlich für die Inhalte von Nachrichten, die Go Ausbildung in dessen Namen oder Auftrag an Kandidaten übermittelt.
Geheimhaltung und Schutz von vertraulichen sowie personenbezogenen Daten
Go Ausbildung verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags vom Kunden übermittelt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsende.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von IDs, Passwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsmechanismen, die im Zusammenhang mit den Services bereitgestellt werden, größte Sorgfalt walten zu lassen. Er muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den vertraulichen und sicheren Umgang mit den Daten zu gewährleisten und deren Weitergabe an Dritte oder unbefugte Personen zu verhindern. Der Kunde haftet für die Nutzung seiner Zugangsdaten durch Dritte oder unbefugte Personen, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Zugriff nicht durch ihn verursacht wurde und die Gründe außerhalb seines Einflusses lagen. Der Kunde ist verpflichtet, Go Ausbildung unverzüglich über eine mögliche oder bereits erfolgte unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verstößen gegen die in diesen AGB genannten Pflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Abschnitt aufgeführten, behält sich Go Ausbildung das Recht vor, die Services ohne vorherige Ankündigung zu beenden und von der Website zu entfernen, ohne dass dadurch Zahlungsverpflichtungen des Kunden entfallen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Durchführung erhalten haben und die technischer, finanzieller, geschäftlicher oder vertraulicher Natur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Als Dritte gelten nicht Unternehmen, die mit Go Ausbildung gemäß §§ 15 ff. AktG verbunden sind. Die Geheimhaltungspflicht umfasst insbesondere Informationen zur Preisgestaltung, Rabatten, Vergünstigungen sowie zur Performance geschalteter Stellenanzeigen (z. B. Page Impressions, Page Views, Response), sofern diese dem Kunden von Go Ausbildung zur Verfügung gestellt werden, sowie personenbezogene Daten von Kandidaten. Im Falle einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht verpflichtet sich die verantwortliche Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe von der anderen Partei nach billigem Ermessen festgelegt wird.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, der Partei bereits vorlagen, auf gesetzlich zulässige Weise von Dritten erhalten wurden oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen selbst entwickelt wurden. Die Beweislast dafür, dass eine Information nicht der Geheimhaltung unterliegt, trägt die Partei, die sich darauf beruft.
Die Geheimhaltungspflichten bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder eines Einzelauftrags bestehen. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben bleiben hiervon unberührt.
Abmahnung und gerichtliche Entscheidungen
Wird der Kunde aufgrund von Inhalten, die auf den Webseiten von Go Ausbildung veröffentlicht wurden, abgemahnt, hat er bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben oder wurde eine einstweilige Verfügung, ein Urteil oder eine sonstige gerichtliche oder behördliche Entscheidung zugestellt, ist der Kunde verpflichtet, Go Ausbildung unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, haftet Go Ausbildung nicht. Der Kunde ist verpflichtet, Go Ausbildung von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und Go Ausbildung den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag tritt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Er endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, es sei denn, produktspezifische Regelungen in Teil B dieser AGB oder dem Angebot sehen etwas anderes vor.
Anpassungen der AGB
Go Ausbildung behält sich vor, diese AGB anzupassen, sofern dies erforderlich ist. Eine Anpassung ist insbesondere erforderlich bei:
1. Änderungen des anwendbaren Rechts,
2. Korrektur redaktioneller Fehler,
3. Einführung neuer Produkte,
4. Präzisierung von Klauseln zur vereinfachten Auslegung des Vertrags.
Schlussbestimmungen
Diese AGB und die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts sowie dessen Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen. Die Parteien sind für die Einhaltung der für sie geltenden Gesetze verantwortlich, insbesondere der Datenschutz- und Antidiskriminierungsgesetze sowie anwendbarer ausländischer Normen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame, undurchführbare oder undurchsetzbare Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten Zweck rechtlich zulässig und so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bamberg, Deutschland.
Leistungen von Go Ausbildung für Unternehmen
Go Ausbildung bietet dem Kunden Anzeigenplätze zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf den Webseiten von Go Ausbildung an. Die Stellenanzeigen („Anzeigen“) werden im Namen des Kunden im Internet veröffentlicht.
Bewerbungen durch Kandidaten
Go Ausbildung integriert in die Stellenanzeigen einen Button mit der Beschriftung „Jetzt Bewerben“, „Ich bin interessiert“ oder ähnlich. Über diesen Button können Kandidaten über ein hinterlegtes Bewerbungsformular ihre Kontaktdaten eingeben sowie Lebensläufe und weitere Bewerbungsunterlagen hochladen. Je nach Wahl des Kunden kann dieser Button entweder auf eine vom Kunden angegebene Webseite oder auf ein standardisiertes Bewerbungsformular verweisen, das von Go Ausbildung auf seinen Plattformen bereitgestellt wird. Die im Bewerbungsformular erfassten Daten werden nach Absenden der Bewerbung entweder in das Bewerbermanagementsystem des Kunden oder in das von Go Ausbildung zur Verfügung gestellte Kundencenter übermittelt, abhängig davon, welches System der Kunde für die Bewerberverwaltung nutzt.
Falls der Kunde das Go Ausbildung-Kundencenter zur Bearbeitung von Bewerbungen verwendet, gilt der Vertrag über gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Artikel 26 Absatz 1 Satz 1 der DSGVO. In diesem Fall verarbeiten Go Ausbildung und der Kunde die personenbezogenen Daten der Kandidaten im Rahmen des Kundencenters und des Nutzerprofils der Kandidaten als gemeinsame Verantwortliche.
Technische Anbindung an das Kundensystem
Sofern der Kunde ein Bewerbermanagementsystem nutzt, behält sich Go Ausbildung vor, eine technische Anbindung an das Bewerbermanagementsystem des Kunden einzurichten. Dadurch können Daten von Kandidaten über die „Jetzt Bewerben“-Funktion direkt in das Bewerbermanagementsystem des Kunden übertragen werden, sodass eine erneute Eingabe der Daten durch die Kandidaten entfällt. Die Art der technischen Anbindung hängt vom System des Kunden ab. Go Ausbildung wird den Kunden schriftlich und im Voraus über die geplante Einrichtung der technischen Anbindung informieren.
Statusinformationen
Sofern die technische Einrichtung und Möglichkeit bestehen, übermittelt der Kunde Go Ausbildung Informationen zum Bewerbungsstatus der Kandidaten. Der Kunde stellt Go Ausbildung ausschließlich Statusinformationen solcher Kandidaten zur Verfügung, die sich über die Go Ausbildung-Plattform beworben haben und bei Go Ausbildung mit einem Nutzerkonto registriert sind. Statusinformationen umfassen Angaben zum Bewerbungsstatus der Kandidaten beim Kunden, wie z. B. den Erhalt der Bewerbung, das Öffnen der Bewerbung oder die Ablehnung von Kandidaten. Go Ausbildung stellt sicher, dass für die Übermittlung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage vorliegt.
Für die Verarbeitung der Statusinformationen agieren der Kunde und Go Ausbildung als gemeinsame Verantwortliche. Hierfür gilt der Vertrag über gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Artikel 26 Absatz 1 Satz 1 der DSGVO. Sollte das Interesse des Kunden überwiegen, dass bestimmte Statusinformationen, wie z. B. die Ablehnung von Kandidaten, den Kandidaten nicht oder nur verzögert angezeigt werden, wird Go Ausbildung dies entsprechend berücksichtigen.
Schaltungszeitraum
Stellenanzeigen werden entsprechend der vom Kunden gewählten Produktkategorie für den vereinbarten Zeitraum („Schaltungsdauer“) auf der Website veröffentlicht. Die Schaltung der Stellenanzeige kann nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgen. Solange die Anzeigen innerhalb der Vertragslaufzeit geschaltet werden, bleiben sie für die gesamte vereinbarte Schaltungsdauer online. Die Anzahl der vereinbarten Stellenanzeigen kann nur innerhalb der Vertragslaufzeit genutzt werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden, nicht genutzte Anzeigenplätze in Anspruch zu nehmen.
Eine Stellenanzeige kann verlängert werden, sofern dies innerhalb der Vertragslaufzeit geschieht. Die Verlängerung der Veröffentlichung einer Stellenanzeige gilt als erneute, kostenpflichtige Schaltung auf Grundlage des bestehenden Vertrags zwischen Go Ausbildung und dem Kunden.
Stellenanzeigen können von registrierten Nutzern in deren Account für maximal sechs Monate gespeichert werden und sind daher auch über die vereinbarte Schaltungsdauer hinaus für registrierte Nutzer sichtbar.
Anforderungen für Stellenanzeigen
Bei der Erstellung von Stellenanzeigen ist der Kunde verpflichtet, die Qualitätsstandards von Go Ausbildung einzuhalten.
Go Ausbildung behält sich das Recht vor, Aufträge des Kunden nicht auszuführen oder bereits veröffentlichte Stellenanzeigen zu entfernen, wenn die Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter, die guten Sitten oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Go Ausbildung verstoßen. Dies gilt auch, wenn vom Kunden gesetzte Links direkt oder indirekt auf Seiten mit unzulässigen Inhalten verweisen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt. Go Ausbildung ist nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben oder auf ausdrückliche Aufforderung des Kunden verpflichtet, solche unzulässigen Inhalte zu entfernen.
Go Ausbildung behält sich vor, entfernte oder nicht ausgeführte Aufträge erneut zu veröffentlichen, sobald der Kunde die Ursache behoben hat, die zur Ablehnung oder Entfernung geführt hat. Falls Go Ausbildung aufgrund von unzulässigen Inhalten oder anderen Gesetzesverstößen, die dem Kunden zuzurechnen sind, in Anspruch genommen wird, ist der Kunde verpflichtet, Go Ausbildung auf erste Aufforderung hin von allen Ansprüchen freizustellen. Dies umfasst auch die erforderlichen Kosten für die Rechtsverteidigung.
Bei Verstößen gegen die nachstehenden Regelungen behält sich Go Ausbildung die genannten Rechte vor, insbesondere das Recht, Stellenanzeigen umgehend zu entfernen:
Kennzeichnung von selbstständiger Tätigkeit oder freier Mitarbeit: Wird eine selbstständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, muss dies im Anzeigentext deutlich gekennzeichnet sein. Die Werbung für Club- oder Vereinsmitgliedschaften ist nicht zulässig.
Zugänglichkeit und Relevanz der Stellenanzeige: Die Stellenanzeige muss für Bewerber zugänglich und einsehbar sein, damit sie sich bewerben können. Es dürfen keine sachfremden Inhalte wie Gewinnspiele oder Veranstaltungen ohne Karrierebezug veröffentlicht werden. Die Anzeige muss klar als Stellenangebot erkennbar sein.
Verbot von Kostenpflichtigen Angeboten und Werbung: Zahlangebote, die über die mit einer Bewerbung verbundenen Kosten hinausgehen, sowie verdeckte oder offene Werbung für eigene Produkte oder Dienstleistungen sind nicht gestattet. Wenn Bewerber Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (z. B. Schulungen oder Reisekosten) erbringen müssen, muss dies im Anzeigentext deutlich hervorgehoben werden. Dies gilt auch für Provisionen, die für die erfolgreiche Werbung neuer Mitglieder in geschlossenen Systemen (z. B. Schneeballsysteme) gezahlt werden.
Links in Stellenanzeigen: Links sind nur als sogenannte „no follow“-Links zulässig, d. h., sie dürfen von Suchmaschinen nicht zur Berechnung der Linkpopularität herangezogen werden. Alle Inhalte der Anzeige müssen für Nutzer direkt sichtbar sein. Eigene Tracking-Codes des Kunden sowie interaktive Elemente, die z. B. durch Klicks oder Mouse-Over gesteuert werden, sind unzulässig, sofern sie nicht ausdrücklich von Go Ausbildung als Teil spezieller Anzeigenprodukte angeboten werden. Links auf externe Seiten oder E-Mail-Adressen müssen so gestaltet sein, dass erkennbar ist, dass sie auf externe Inhalte verweisen.
Durch die Einhaltung dieser Vorgaben wird sichergestellt, dass Stellenanzeigen transparent, rechtssicher und nutzerfreundlich gestaltet sind.
Leistungsoptimierung
Um den Erfolg der Stellenanzeigen unserer Kunden kontinuierlich zu steigern und sowohl die Quantität als auch die Qualität der Bewerbungen zu verbessern, geht Go Ausbildung strategische Kooperationen mit verschiedenen Medien ein. Dazu zählen Online- und Offline-Medien, TV, mobile Plattformen, Bewegtbildprodukte sowie innovative Nutzungsformen. Im Rahmen dieser Kooperationen können Leistungselemente wie Stellenanzeigen, der Name und das Logo des Kunden in unterschiedlichen Formaten (Print, Audio, Bild oder Online) veröffentlicht werden, einschließlich in Medien von Partnerunternehmen.
Go Ausbildung behält sich das Recht vor, die Kategorisierung, Rubrizierung oder Darstellungsform von Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen anzupassen oder zu ändern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass seine Stellenanzeigen in einer bestimmten, von ihm gewählten Kategorie, Rubrik oder Darstellungsweise veröffentlicht werden.
**Highlight Anzeige**
Der Leistungsgegenstand des Highlight Jobs besteht darin, die im Namen des Kunden veröffentlichten Stellenanzeigen in den ersten sieben Tagen nach der Veröffentlichung in der Ergebnisliste farblich hervorzuheben. Diese Hervorhebung hat keinen Einfluss auf die Platzierung der Stellenanzeigen in der Ergebnisliste.
**E-Mail Push**
Go Ausbildung versendet im Namen des Kunden eine E-Mail im vorgegebenen Layout von Go Ausbildung an ausgewählte Kandidaten aus der Go Ausbildung-Lebenslaufdatenbank oder an Abonnenten des Go Ausbildung Job Agenten, die zuvor ausdrücklich in diese Art der Information eingewilligt haben (im Folgenden „E-Mail Push“). Der Inhalt des E-Mail Push besteht darin, eine aktive Stellenanzeige, die bei Go Ausbildung für mindestens fünf weitere Tage geschaltet ist, an aus Sicht von Go Ausbildung passende Kandidaten zu adressieren.
Bewerber Pool
Leistungsbeschreibung
Der Kunde erwirbt eine Einzelnutzerlizenz, die ihm das Recht gewährt, auf dem Bewerber Pool von Go Ausbildung zuzugreifen und Profile von registrierten Kandidaten ganz oder teilweise einzusehen sowie mit diesen zu interagieren.
Im Rahmen einer Lizenz ist der Kunde berechtigt, mit bis zu 150 Kandidatenprofilen pro Lizenz und Monat (30 Tage) zu interagieren (Nutzungsgrenze). Als Interaktion gilt jede technisch verfügbare Aktion im Zusammenhang mit einem Kandidatenprofil innerhalb dem Bewerberpool, z. B. das Anzeigen oder Herunterladen eines Profils. Der Verbrauch wird anhand der Anzahl der Kandidatenprofile gemessen, nicht anhand der einzelnen Interaktionen. Es spielt daher keine Rolle, ob mehrere Interaktionen auf ein Kandidatenprofil entfallen. Der Verbrauch wird monatlich gezählt, d. h., Kandidatenprofile, die im Vormonat bereits gezählt wurden, werden bei erneuter Interaktion im neuen Monat erneut gezählt. Wenn der Kunde die vereinbarte Nutzungsgrenze in einem Monat nicht ausschöpft, verfallen die nicht genutzten Interaktionen am Ende des Monats.
Sollte der Kunde die vertraglich festgelegte Nutzungsgrenze innerhalb eines Monats überschreiten, behält sich Go Ausbildung vor, die über die zulässige Menge hinausgehende Nutzung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Berechnung erfolgt anteilig basierend auf der tatsächlichen Anzahl der Kandidatenprofile, mit denen interagiert wurde.
Go Ausbildung ist berechtigt, den Zugriff vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen, wenn der Kunde die Nutzungsgrenze überschreitet.
Möchte ein Kunde Kandidaten zur Besetzung einer Stelle kontaktieren, stellt Go Ausbildung den Kommunikationskanal zwischen Kunde und Kandidat her oder übermittelt die von den Kandidaten freigegebenen Kontaktinformationen. Go Ausbildung übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Profile oder sonstigen Angaben der Kandidaten. Der Zugriff auf ein Profil oder der Kommunikationskanal endet, wenn Kandidaten ihr Profil löschen oder aktualisieren.
Unzulässige Nutzung
Das Versenden von Massen-E-Mails oder Werbe-E-Mails ist nicht gestattet. Go Ausbildung behält sich vor, bei Verstößen den Zugang des Kunden zu sperren. Der Zugang kann vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt werden, wenn der Verdacht besteht oder Anhaltspunkte vorliegen, dass die Leistung vertragswidrig oder für rechtswidrige Zwecke genutzt wird. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
Go Ausbildung Arbeitgeber-Konto
Leistungsbeschreibung
Der Kunde hat die Möglichkeit, ein Nutzerkonto im Go Ausbildung zu erstellen. Dieses Konto kann unter anderem zur Erstellung, Veröffentlichung und Verwaltung von Stellenanzeigen sowie zur Bearbeitung von Bewerbungen genutzt werden. Wenn sich ein Kunde neu registriert, behält sich Go Ausbildung das Recht vor, die Echtheit des Unternehmens zu überprüfen. Während dieser Überprüfung können eingehende Bewerbungen für den Kunden vorübergehend nicht sichtbar sein. Sobald die Überprüfung erfolgreich abgeschlossen ist, werden alle bis dahin eingegangene Bewerbungen für den Kunden freigegeben. Sollte der Kunde die Überprüfung nicht bestehen, werden alle geschalteten Stellenanzeigen sowie die dazugehörigen Bewerbungen gelöscht.
Datenschutz
Sofern der Kunde Bewerbungsdaten von Kandidaten im Kundencenter verarbeitet, gelten die Bedingungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 Abs. 1 der DSGVO.
Stand: 24.02.2025
