
Pflegefachmann/-frau
Stellenbeschreibung
Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht findet an einer Pflegeschule statt und hat einen Umfang von 2.100 Stunden; die praktische Ausbildung im Betrieb ist umfasst 2.500 Stunden.
Der/die Auszubildende schließt dazu einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das ist das Krankenhaus, das Pflegeheim oder der ambulante Pflegedienst.
Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege im Blick hat, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt. Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden zur Verfügung gestellt.
Spezialisierung
Auszubildende, die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen durch eine entsprechende Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung (Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst) gelegt haben und deshalb ihren Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege durchführen, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene "generalistische" Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung ausrichten auf einen Abschluss als Altenpfleger/Altenpflegerin. In diesem Fall werden sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet
Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen.
Details zur Ausbildung
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