Duale Ausbildung
Das Klassik-Modell: bezahlte Arbeit im Betrieb plus Berufsschule. Genau das meinen die meisten, wenn sie von Ausbildung in Deutschland sprechen.
Ratgeber · Ausbildung 2026
Eine Ausbildung in Deutschland verbindet Praxis im Betrieb mit Unterricht in der Berufsschule – und wird vergütet. Dieser Ratgeber erklärt Ablauf, Voraussetzungen, Gehalt, Bewerbung und was für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland gilt.
Jedes Jahr beginnen Hunderttausende eine duale Ausbildung. Statt nur in der Schule oder Hochschule zu sitzen, arbeitest du den Großteil der Woche in einem Betrieb, verdienst von Anfang an Geld und gehst zusätzlich zur Berufsschule.
Der Weg steht Schulabgängerinnen und Schulabgängern offen – mit und ohne Abitur, aus Deutschland und aus dem Ausland. Du brauchst keinen Studienplatz. Wichtig sind ein Schulabschluss, ausreichend Deutsch und ein Ausbildungsvertrag. Wer nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommt, benötigt außerdem den passenden Aufenthaltstitel.
Stand 2026: Vergütung, Visum und Lebenshaltungskosten ändern sich regelmäßig. Prüfe aktuelle Angaben bei Make it in Germany und – bei Bewerbung aus dem Ausland – bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Die englische Fassung findest du unter Ausbildung in Germany.
Eine Ausbildung ist ein geregelter Berufseinstieg: Du schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen, wirst bei der zuständigen Kammer (zum Beispiel IHK oder HWK) eingetragen und lernst einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Berufe – von Pflege und Gastronomie über IT, Logistik und Handwerk bis zu kaufmännischen Tätigkeiten. Am Ende steht eine Prüfung. Der Abschluss gilt bundesweit. Viele Azubis werden übernommen, andere wechseln den Betrieb oder bilden sich weiter.
Im Vergleich zu einem reinen Schulbesuch oder Studium ist die Ausbildung praxisnah, vergütet und klar strukturiert: Ausbildungsordnung, Berichtsheft und Abschlussprüfung sind gesetzlich geregelt.
Im häufigsten Modell – der dualen Ausbildung – teilst du die Woche zwischen Betrieb und Berufsschule. Typisch sind drei bis vier Tage im Unternehmen und ein bis zwei Tage Schule. Manche Klassen lernen im Blockunterricht mehrere Wochen am Stück.
Betrieb, du (und bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) unterzeichnen den Vertrag. Die Kammer trägt ihn ein.
Du übernimmst echte Aufgaben, wirst von Ausbilderinnen und Ausbildern angeleitet und dokumentierst den Lernstand im Berichtsheft.
Theorie, Allgemeinbildung und Fachwissen kommen in der Schule. Der Unterricht ist fast immer auf Deutsch.
Die Zwischenprüfung zeigt den Stand. Die Abschlussprüfung (schriftlich und praktisch oder mündlich) führt zum Berufsabschluss.
Du führst ein Berichtsheft, hast Anspruch auf bezahlten Urlaub und bist in der Regel sozialversichert. Für Minderjährige gelten strengere Arbeitszeiten. Werkzeuge und Arbeitskleidung für den Betrieb stellt der Ausbildungsbetrieb; Schulmaterial kaufst du meist selbst.
Nicht jedes Angebot ist gleich aufgebaut. Das Modell entscheidet über Vergütung, Alltag und – bei Bewerbung aus Drittstaaten – über den Finanzierungsnachweis für das Visum.
Das Klassik-Modell: bezahlte Arbeit im Betrieb plus Berufsschule. Genau das meinen die meisten, wenn sie von Ausbildung in Deutschland sprechen.
Schwerpunkt Berufsfachschule, ergänzt um Praktika. Häufig in Pflegehilfe, Sozialem oder Gestaltung. Oft ohne Vergütung – fürs Visum strenger.
Bachelor plus Praxisphasen im Unternehmen. Das ist kein klassischer Ausbildungsberuf: Du brauchst Hochschulzugang und bewirbst dich bei Hochschule und Betrieb.
Bezahltes Praktikum als Brücke, wenn noch kein Vertrag da ist. Gut zum Deutschüben und um einen Betrieb zu überzeugen.
Die meisten dualen Ausbildungen dauern zwei bis dreieinhalb Jahre. Zwei Jahre sind typisch im Handel oder bei manchen Helferberufen. Drei Jahre sind der Standard in vielen technischen, kaufmännischen und IT-Berufen. Die Pflege dauert in der Regel drei Jahre, einzelne Handwerksberufe dreieinhalb.
Gute Leistungen, passende Vorbildung oder ein höherer Schulabschluss können die Zeit verkürzen – in Absprache mit Betrieb und Kammer, nicht automatisch. Die Abschlussprüfung darfst du in der Regel zweimal wiederholen; der Vertrag kann sich dabei um höchstens ein Jahr verlängern.
Grundsätzlich kann sich bewerben, wer die Schulpflicht erfüllt hat. Es gibt keine bundesweite Aufnahmeprüfung und kein Studium als Voraussetzung. Entscheiden tut der Ausbildungsbetrieb.
In Deutschland bewerben sich viele bereits ein Jahr vor dem Schulabschluss. Aus dem Ausland solltest du mehr Vorlauf einplanen: Sprachzertifikat, Übersetzungen und Visumstermin dauern oft mehrere Monate.
Betriebe setzen eigene Filter. Fast immer zählen Deutsch, Schulabschluss und Motivation. Für ein Visum brauchst du zusätzlich einen unterschriebenen Vertrag und den Nachweis, dass du deinen Lebensunterhalt decken kannst.
Berufsschule und Arbeitsalltag laufen auf Deutsch. Für eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Berufsausbildung (§ 16a AufenthG) verlangen die Behörden in der Regel Niveau B1 (GER), nachgewiesen mit einem anerkannten Zertifikat (zum Beispiel Goethe-Institut, telc oder ÖSD).
Viele Unternehmen – vor allem in Pflege, Kita und im direkten Kundenkontakt – erwarten B2, weil Fachsprache in der Schule anspruchsvoller ist als Alltagssprache. In der IT oder in manchen Industriebetrieben reicht manchmal B1 plus gutes Englisch; B2 bleibt trotzdem sinnvoll.
Tipp: Fang früh mit Deutsch an. Von Null auf B1 dauert intensiver Unterricht oft sechs bis neun Monate. Warte nicht auf die Zusage des Betriebs.
Es gibt keinen einheitlichen Pflichtabschluss für alle Berufe. Was zählt, steht in der Stellenanzeige:
Ausländische Zeugnisse brauchen in der Regel eine beglaubigte deutsche Übersetzung. Manche Behörden verlangen zusätzlich eine Bewertung der Gleichwertigkeit (zum Beispiel über die ZAB).
Starten kannst du nach Ende der Schulpflicht – oft ab etwa 16 Jahren. Für die duale Ausbildung selbst gibt es kein gesetzliches Höchstalter. Allein wegen des Alters darf dich ein Betrieb nicht ablehnen.
Beim Visum ist die Praxis enger: Ein Visum zur Suche eines Ausbildungsplatzes (§ 17 AufenthG) gilt nur für Personen unter 35. Mit bereits unterschriebenem Vertrag können auch ältere Bewerberinnen und Bewerber Erfolg haben; ab Anfang 30 fragen Konsulate häufiger nach der beruflichen Motivation.
Die duale Ausbildung ist bezahlt. Für Verträge mit Beginn in 2026 gelten nach dem Berufsbildungsgesetz diese monatlichen Mindestbeträge (brutto):
| Ausbildungsjahr | Gesetzliche Mindestvergütung (Start 2026) |
|---|---|
| 1. Jahr | 724 € |
| 2. Jahr | 854 € |
| 3. Jahr | 977 € |
| 4. Jahr (falls vorgesehen) | 1.014 € |
Tarifverträge liegen oft darüber. In der Pflege nach TVöD starten viele Azubis deutlich über 1.300 Euro. Industrie und IT zahlen im ersten Jahr häufig rund 1.000–1.200 Euro. Schulische Ausbildungen sind meist unbezahlt – deshalb prüfen Auslandsvertretungen dort den Lebensunterhalt strenger.
Ab dem zweiten Jahr steigt die Vergütung. Nach dem Abschluss liegen die Gehälter in Engpassberufen wie Pflege oder IT oft um ein Vielfaches höher.
Das erste Ausbildungsjahr reicht selten für ein Leben wie nach der Gesellenprüfung. Plane ein realistisches Budget – vor allem, wenn du umziehst und nicht bei der Familie wohnst.
| Typische Monatskosten | Ungefähre Spanne (2026) |
|---|---|
| WG-Zimmer | 350–750 €, stark abhängig von der Stadt |
| Essen und Haushalt | 200–320 € |
| Mobilität | 30–80 € mit Azubi-Ermäßigung |
| Handy, Freizeit, Rücklagen | 80–150 € |
| Krankenversicherung | Meist über die Lohnabrechnung, sobald du sozialversichert bist |
Eine WG in einer kleineren Stadt ist deutlich günstiger als München, Frankfurt oder Hamburg. Viele Regionen bieten vergünstigte Azubi-Tickets. Wer wenig verdient und nicht bei den Eltern wohnt, kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld prüfen – bei der Agentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Amt.
Für das Visum gilt 2026: Liegt die duale Vergütung bei mindestens 1.048 Euro brutto / 822 Euro netto, gilt der Lebensunterhalt in der Regel als gesichert. Liegt sie darunter, kannst du die Differenz mit Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung ausgleichen. Bei schulischer Ausbildung sind oft rund 959 Euro netto im Monat nachzuweisen.
Ja. Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz können ohne Visum einreisen und eine Ausbildung beginnen. Alle anderen brauchen in der Regel einen Ausbildungsvertrag (oder in manchen Fällen ein Visum zur Suche) und eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung.
In Pflege, Hotellerie, Handwerk, Logistik und manchen Technikberufen suchen Betriebe aktiv Azubis. Wer B1/B2 Deutsch und vollständige Unterlagen mitbringt, hat realistische Chancen. Der Anteil internationaler Auszubildender ist in den letzten Jahren gestiegen.
Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten beantragen meist ein Visum zur Berufsausbildung nach § 16a AufenthG bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland – möglichst über das Konsularportal des Auswärtigen Amts. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen bis Monate.
Das ist der Standardweg. Du hast bereits einen Vertrag. Typisch sind B1-Deutsch, Nachweis des Lebensunterhalts (Vergütung und/oder Sperrkonto), Krankenversicherung für die Einreise und Schulzeugnisse.
Nach § 17 AufenthG kannst du bis zu neun Monate einreisen, um dich zu bewerben – wenn du unter 35 bist, eine Hochschulzugangsberechtigung (oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule) hast, B1 Deutsch sprichst und den Aufenthalt finanzieren kannst (Stand 2026 rund 1.091 Euro pro Monat auf einem Sperrkonto). Du darfst bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und kurze Probearbeiten machen.
Nach der Einreise stellt die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Ausbildung aus. Manche Betriebe können ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a beantragen.
Wichtig: Die Checklisten unterscheiden sich je Botschaft. Nutze die offizielle Liste deiner Auslandsvertretung. Buche erst Flüge, wenn das Visum erteilt ist.
Was „passt“, hängt von Sprache, Wohnort und Ziel ab. International oft erfolgreicher sind Berufe mit Fachkräftemangel, klaren Bewerbungsverfahren und Betrieben, die Visa-Themen kennen.
In der Pflege ist B2 plus Gesundheitscheck üblich. Hotellerie und Küche können ein Einstieg sein, während dein Deutsch noch wächst. IT ist auf dem Papier kompetitiv, passt aber, wenn du schon programmierst. Rein schulische Wege lohnen sich nur, wenn du den Lebensunterhalt ohne Ausbildungsvergütung nachweisen kannst.
Diese Berufe tauchen häufig in Suchen und auf Ausbildungsportalen auf. Das Angebot schwankt nach Region und Saison – prüfe immer aktuelle Stellen.
Drei Jahre in Klinik oder Pflegeheim. Starke Nachfrage, tarifliche Vergütung über dem gesetzlichen Minimum, B2 erwartet.
Anwendungsentwicklung oder Systemintegration. Programmieren, Support und Projekte – attraktive Gehälter nach dem Abschluss.
Rezeption, Events und Gästeservice. Häufiger Einstieg für internationale Bewerberinnen und Bewerber mit gutem Gesprächsdeutsch.
Diagnose und Reparatur in der Werkstatt. Praxisnah und gefragt, wenn du lieber schraubst als am Schreibtisch sitzt.
Küche in Restaurant oder Hotel. Körperlich fordernd, Fähigkeiten, die du international mitnehmen kannst.
Organisation, Schriftverkehr und Buchhaltung. Braucht sicheres Schriftdeutsch; Stellen in fast jeder Branche.
Mehr Berufe findest du auf der Seite beliebte Ausbildungsberufe oder in der Suche nach Ausbildung 2026.
Stellen veröffentlichen Betriebe, Kammern, die Agentur für Arbeit und spezialisierte Portale. Starte 6–12 Monate vor dem Wunschtermin. Die meisten Ausbildungen beginnen am 1. August oder 1. September.
Wähle zwei bis drei Berufsbezeichnungen und mehrere Städte oder Bundesländer. In Engpassregionen (Osten, kleinere Städte) kommen Antworten oft schneller als in München oder Hamburg.
Suche auf Go-Ausbildung, bei der Agentur für Arbeit und auf Kammerseiten. Stell dir Benachrichtigungen für Starts 2026 und 2027 ein.
Bildet ein Unternehmen aus, ohne aktuelle Anzeige? Eine kurze Mail auf Deutsch mit Lebenslauf kann vor allem im Handwerk und in der Gastronomie helfen.
Erwarte Fragen zu Motivation, Deutsch und Umzug. Probearbeiten ist üblich.
Auf Go-Ausbildung filterst du nach Beruf, Stadt und Startjahr, speicherst Angebote und bewirbst dich direkt – ohne Umweg über fremde Karriereseiten. Ein vollständiges Profil hilft auch, dass Betriebe dich finden.
Deutsche Bewerbungen sind formeller als in vielen anderen Ländern. Schreib auf Deutsch, außer die Anzeige erlaubt ausdrücklich Englisch. Dateien als PDF, klar benannt (zum Beispiel Nachname_Lebenslauf.pdf).
Eine Seite, auf Deutsch, mit Beruf, Unternehmen und warum du passt. Standardtexte erkennt man sofort.
Tabellarisch, antichronologisch, Foto freiwillig. Sprachlevel (B1/B2) und Praktika nicht vergessen.
Schulabschluss, Übersetzungen, Sprachzertifikat. Dateien klein halten (wenige MB).
Nach zwei Wochen ohne Antwort ist eine höfliche Nachfrage in Ordnung. Sag ehrlich, wie lange ein Visum dauert, wenn du im Ausland bist.
Auf Go-Ausbildung kannst du den Lebenslauf mit KI prüfen, ein Anschreiben erstellen und das Vorstellungsgespräch üben.
Plane zwei Mappen: eine für Betriebe, eine für das Visum. Vieles überschneidet sich, Botschaften wollen aber oft Originale, Übersetzungen und Extra-Formulare.
| Unterlage | Für den Betrieb | Für das Visum |
|---|---|---|
| Reisepass | Kopie oft ausreichend | Original, lange gültig über den Aufenthalt hinaus |
| Lebenslauf | Pflicht, auf Deutsch | Meist ebenfalls nötig |
| Anschreiben | Pflicht | Motivationsschreiben oft verlangt |
| Schulzeugnisse | Kopien plus Übersetzung | Originale, Übersetzung, ggf. Apostille/ZAB |
| Deutschzertifikat (B1/B2) | Sehr empfohlen | In der Regel Pflicht (B1) |
| Ausbildungsvertrag | Kommt nach der Zusage | Unterschriebener Vertrag |
| Finanzierungsnachweis | Nicht nötig | Vergütungsbestätigung und/oder Sperrkonto |
| Krankenversicherung | Wird nach Start geregelt | Reise-/Einreiseschutz, danach gesetzliche KV |
| Biometrische Fotos | Optional im Lebenslauf | Pflicht |
Mit bestandener Kammer- oder Berufsprüfung bist du Fachkraft in diesem Beruf. Typische nächste Schritte:
Nach einer erfolgreichen qualifizierten Ausbildung können Drittstaatsangehörige in der Regel bis zu 18 Monate bleiben, um eine passende Stelle zu suchen (§ 20 AufenthG) – in dieser Zeit mit Arbeitserlaubnis. Nach zwei Jahren qualifizierter Beschäftigung in Deutschland kann unter weiteren Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis möglich sein.
Kein Weg ist pauschal besser. Die Ausbildung ist vergütet, praxisnah und berufsbezogen. Das Studium dauert länger, ist theoretischer und während des Bachelor oft unbezahlt. Manche Berufe (Medizin, Jura, Lehramt) setzen ein Studium voraus – viele andere nicht.
| Thema | Ausbildung | Studium |
|---|---|---|
| Dauer | Meist 2–3,5 Jahre | Bachelor oft 3 Jahre, optional Master |
| Einkommen | Vergütung ab Tag eins | Selten bezahlt; BAföG, Familie oder Nebenjob |
| Lernen | Überwiegend Praxis, plus Schulblöcke | Überwiegend Theorie, dazu Praktika |
| Sprache | Deutsch in Betrieb und Berufsschule | Manche Studiengänge auf Englisch; Alltag trotzdem Deutsch |
| Abschluss | Anerkannter Ausbildungsberuf | Bachelor, Master oder Staatsexamen |
| Aufenthalt danach | 18 Monate zur Jobsuche als Fachkraft | 18 Monate Jobsuche nach deutschem Abschluss |
Ein duales Studium kombiniert Hochschule und Betrieb. Du kannst auch erst die Ausbildung machen und später studieren. Ausführlicher Vergleich: Ausbildung oder Studium?
Die duale Ausbildung erhebt kein Schulgeld. Du erhältst eine Vergütung. Wohnen, Essen, Fahrt und meist Schulmaterial zahlst du selbst. Schulische Ausbildungen können Gebühren haben und sind oft unbezahlt.
Praktisch nein. Für das Visum ist meist B1 nötig, die Berufsschule unterrichtet auf Deutsch. Für Pflege und Kundenberufe solltest du B2 anstreben.
Nein. Die Ausbildung ist eine Alternative zum Studium, kein Aufbaukurs. Betriebe schauen auf den Schulabschluss, nicht auf einen Hochschulabschluss.
Die gesetzliche Untergrenze für duale Verträge mit Start 2026 liegt bei 724 € im ersten, 854 € im zweiten, 977 € im dritten und 1.014 € im vierten Jahr. Viele tarifgebundene Betriebe zahlen mehr.
Familiennachzug während der Ausbildung ist nur eingeschränkt möglich und hängt von Einkommen, Wohnung und Aufenthaltstitel ab. Plane zunächst allein und kläre deinen Fall bei der Botschaft.
Meist am 1. August oder 1. September. Manche Betriebe stellen auch im Frühjahr ein. Bewirb dich viele Monate im Voraus, besonders aus dem Ausland.
Für die duale Ausbildung selbst nicht. Ein Visum zur Suche eines Platzes ist auf unter 35 Jahre begrenzt. Mit unterschriebenem Vertrag können auch ältere Bewerberinnen und Bewerber ein Visum bekommen, sollten den Berufsweg aber klar begründen.
Die Differenz kannst du oft mit Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung ausgleichen. Frag die Botschaft, welchen Nachweis sie akzeptiert.
Ja. Nach erfolgreicher qualifizierter Ausbildung ist in der Regel eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche möglich, danach ein Wechsel in die Erwerbstätigkeit. Eine Niederlassungserlaubnis kann nach zwei Jahren qualifizierter Arbeit folgen, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind.
Auf Go-Ausbildung nach Beruf und Ort suchen, kostenloses Profil anlegen und direkt bewerben. Ergänzend lohnen sich die Agentur für Arbeit und die Seiten der Kammern.
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