
Fachinformatiker(in) Systemintegration
Stellenbeschreibung
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
a) Anwendungsentwicklung,
b) Systemintegration,
c) Daten- und Prozessanalyse und
d) Digitale Vernetzung sowie
3. fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes
gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
2. Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz,
7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss,
8. Betreiben von IT-Systemen,
9. Inbetriebnehmen von Speicherlösungen und
10. Programmieren von Softwarelösungen.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemintegration sind:
1. Konzipieren und Realisieren von IT-Systemen,
2. Installieren und Konfigurieren von Netzwerken und
3. Administrieren von IT-Systemen.
(4) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz und
5. vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien.
(5) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 2 Nummer 1 bis 7 genannten Berufsbildpositionen sind im Bereich der IT-Berufe berufsübergreifend.
In der Fachrichtung Systemintegration sind die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2, 4 und 7 in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
1. Rechenzentren,
2. Netzwerke,
3. Client-Server-Architekturen,
4. Festnetze und
5. Funknetze.
Gemäß Rahmenlehrplan sind im BS-Unterricht folgende Lernfelder vorgesehen:
- Das Unternehmen und die eigene Rolle im Betrieb
- Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten
- Clients in Netzwerke einbinden
- Schutzbedarfsanalyse im eigenen Arbeitsbereich
Durchführen:
- Software zur Verwaltung von Daten anpassen
- Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen,
- Serviceanfragen bearbeiten
- Cyber-physische Systeme ergänzen
- Daten systemübergreifend bereitstellen
- Netzwerke und Dienste bereitstellen
- Serverdienste bereitstellen und Administrationsaufgaben automatisieren
- Betrieb und Sicherheit vernetzter Systeme gewährleisten
- Kundenspezifische Systemintegration durchführen
Zielgruppe:
behinderte, hör- und sprachgeschädigte Rehabilitanden, andere behinderte Menschen auf Anfrage
Zielgruppe:
Montag - Donnerstag 07:00 - 16:30 Uhr, Freitag 07:00 - 12:15 Uhr,
Schule ab 07:40 Uhr, Blockunterricht, Förderberufsschule im Haus.
Details zur Ausbildung
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